Nächster Termin:

Gesellenprüfungen Sommer 2024

30.04.2024 bis 19.07.2024

18.11.2021 » Gesellenprüfung Winter 2021/2021

17.12.2021, ab 07:00 Uhr, schriftliche Prüfung GP Teil 2

24.01. bis 31.01.2022, ab 11:30 Uhr, praktische Prüfung GP Teil 2

02.02. 2022, ab 13:00 Uhr, mündliche Ergänzungsprüfung

Die Prüfungen sind nicht öffentlich.

Die Einladungen gehen an die Adressen der Prüflinge.
Einladung nicht erhalten: Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Senden Sie uns eine E-Mail.

Es gilt grundsätzlich Ausweispflicht für die Prüflinge.

Der Status – Genesen, Geimpft, tagesaktuelles Testergebnis - ist zu belegen.

Wir bitten um rechtzeitiges Erscheinen sowie die Einhaltung der allgemeinen Masken- und Hygieneregeln während des Wartens – Abstand wahren!

Zu den allgemeinen Masken- und Hygieneregeln kommen für die Aufsichtspersonen, Prüfer, und Prüflinge neben der 3-Regel, ein Selbsttest – vor Ort – unmittelbar vor Eintritt in die Prüfung und das dauerhafte Tragen einer medizinischen oder FFP-2 Maske im Gebäude und im Prüfungsraum.
Sollten sich die Zutrittsregeln für die Berufsschule ändern, und somit auch die Rahmenbedingungen für die Durchführung bzw. die Teilnahme an den Prüfungen – z.B. Einführung der 2-G-Regel -, so werden wir dies hier bekannt machen.

Wenn Sie zum Prüfungstermin am Coronavirus erkrankt sind oder wegen des Verdachts einer Erkrankung am Coronavirus unter Quarantäne gestellt wurden, dürfen Sie nicht an der Prüfung teilnehmen. In diesem Fall müssen Sie uns per E-Mail (kontakt@auto-rostock.de) unverzüglich über Ihre Fehlen informieren und den Grund Ihres Fernbleibens von der Prüfung nachweisen. Sind Sie an Corona erkrankt, ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich und im Falle der Quarantäne die Vorlage eines sonstigen geeigneten Nachweises (z. B. Bescheinigung vom Gesundheitsamt). Wenn Sie diese Vorgehensweise beachten, stellt dies einen Rücktritt von der Prüfung aus wichtigem Grund dar, mit der Folge, dass die Prüfung oder - wenn nur ein Prüfungstermin betroffen ist- dieser Termin als nicht abgelegt gilt.