18.03.2020 » EILMELDUNG
Werkstätten mit angeschlossenem Verkauf dürfen weiter öffnen, dies gilt auch für den Autohandel mit angeschlossener Werkstatt.
In der Bekämpfungsverordnungsbegründung (SARS-CoV-2-BekämpfV) vom 17.März 2020 3 heißt es:
...."Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der Großhandel, Dienstleistungsbetriebe mit angeschlossenem Verkauf, wie z.B. Fahrrad- und Autohändler können zudem dazu beitragen, dass weniger öffentliche Verkehrsmittel benutzt werden. "
Es sind dringend die gestiegenen hygienischen Anforderungen entsprechend der Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes zu beachten!
Quelle: www.kfz-mv.de